- widrigens
- wid|ri|gens <Adv.> (bes. österr. Amtsspr., sonst veraltet): widrigenfalls: Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind ... anzumelden, w. sie ... nicht mehr geltend gemacht werden können (Tiroler Tageszeitung 30. 4. 87, 14).
Universal-Lexikon. 2012.